Ausbildungsvergütungen ab 01.01.2024

Seit dem 01.01.2021 gelten gesetzliche Mindestausbildungsvergütungen für neu einzutragende Berufsausbildungsverhältnisse. Die Innung empfiehlt daher, die Ausbildungsvergütung ab dem 01.01.2024 wie folgt anzupassen:


1. Ausbildungsjahr:  700,00 Euro

2. Ausbildungsjahr:  800,00 Euro

3. Ausbildungsjahr:  900,00 Euro


Die Innung rät, diese Tarifempfehlung einzuhalten. Bei niedrigeren Ausbildungsvergütungen kann es sein, dass die Handwerkskammer des Saarlandes den Ausbildungsvertrag nicht genehmigt.