Nachricht
https://www.malerinnung-saar.de/aktuell/nachricht/artikel/ausbildungsverguetungen-ab-01012024
Gedruckt am Dienstag, den 30. April 2024
Seit dem 01.01.2021 gelten gesetzliche Mindestausbildungsvergütungen für neu einzutragende Berufsausbildungsverhältnisse. Die Innung empfiehlt daher, die Ausbildungsvergütung ab dem 01.01.2024 wie folgt anzupassen:
1. Ausbildungsjahr: 700,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro
Die Innung rät, diese Tarifempfehlung einzuhalten. Bei niedrigeren Ausbildungsvergütungen kann es sein, dass die Handwerkskammer des Saarlandes den Ausbildungsvertrag nicht genehmigt.
Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK