Neue Arbeitsverträge seit dem 01.08.2022

Zum 01.08.2022 ist ein neues Nachweisgesetz in Kraft getreten. Für den Fall eines Verstoßes drohen Betrieben nun Bußgelder bis 2.000,00 € pro Verstoß. Die Maler- und Lackiererinnung hat die Arbeitsverträge für das Saarland überarbeitet. Sie sind im Portal abrufbar. HINWEIS: Bitte nutzen Sie ausschließlich die für das Saarland zur Verfügung gestellten Verträge, da hier ein anderes Tarifgefüge gilt.

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