Seit dem 01.01.2021 gelten gesetzliche Mindestausbildungsvergütungen für neu einzutragende Berufsausbildungsverhältnisse. Die Innung empfiehlt daher, die Ausbildungsvergütung ab dem 01.01.2024 wie folgt anzupassen:
1. Ausbildungsjahr: 700,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro
Die Innung rät, diese Tarifempfehlung einzuhalten. Bei niedrigeren Ausbildungsvergütungen kann es sein, dass die Handwerkskammer des Saarlandes den Ausbildungsvertrag nicht genehmigt.
